Kastenanhänger mit Aufsatz
- Mit Netzhaken, Netz auf Wunsch.
- Gesamtgewicht 750 kg
- Zuladung 570 Kg,
- Innenmaße: 2,50 x 1,25 x 1,00 m
- Tagesmiete 30,00€ ab 7 Tagen 25,00€
Wir haben von Freitag 18.04.25 – Sonntag 27.04.25 Geschlossen. Ab Montag 28.04.25 sind wir wieder zu erreichen.
Der Kaltenkirchener Anhängervertrieb Mieten Sie beim KAV Ihren Anhänger zum günstigsten Preis KFZ-Anhänger, Motorradanhänger und Anhänger für Ihren Fahrradtransport. Finden Sie den passenden Transporthelfer für jeden Einsatzzweck.
Unter den Anhängern, die wir zur Miete anbieten, haben wir nur die besten und robustesten Modelle ausgesucht, die aufgrund jahrelanger Erfahrung ihre Eignung vielfach bewiesen haben. In unserer Modellübersicht finden Sie sämtliche Daten und Fakten der verschiedenen Anhänger zum Mieten.
Unsere hochwertigen Anhänger können Sie in ganz Deutschland einsetzen und auch Auslandsfahrten sind natürlich nach Absprache jederzeit möglich. Sie können mit allen unseren Anhängern Transportieren was Sie mögen und wohin Sie mögen.
Wir sind ihr Partner wenn es um das Mieten von Anhängern geht. Bei uns bekommen Sie KFZ-Anhänger, Trailer, Motorradanhänger sowie Anhänger für Ihr Fahrrad.
Anhänger Vermietung bereits ab 30,00 € Tagesmiete. Mit Plane oder ohne. Ob über das Wochenende, für Kurzeinsätze oder gar für längere Zeiten auf Montage – wir bieten Ihnen verschiedene Laufzeiten und die Möglichkeit auf starke Rabatte bei längeren Zeiträumen.
Sprechen Sie uns gerne persönlich vor Ort an oder rufen Sie ganz einfach bei uns an, um ein individuelles und unverbindliches Angebot zu erhalten. Wir kommen Ihnen auch gerne, bei speziellen Bedürfnissen und Verwendungszwecken, so weit wir können entgegen und machen alle Ihre Transport günstig und unkompliziert.
Planenanhänger 4,00 x 2,00 x 2,00 hoch mit seitlichen Schiebeplanen zu vermieten
Planenanhänger 5,02 x 2,20 x 2,00 hoch mit seitlichen Schiebeplanen
Motorradanhänger 850 KG 100 km/h 1-2 Motorräder
Motorrad Absenk Anhänger für 1-2 Motorräder inkl. 2 Wippen 100km/h
Motorradanhänger für 4 Motorräder inkl. 4 Wippen 2600 KG 100 km/h Rampen inkl.
Motorradanhänger für 4 Motorräder inkl. 4 Wippen 2100 KG 100 km/h Rampen inkl.
Motorradanhänger für 4 Motorräder inkl. 4 Wippen 2700 KG 100 km/h Rampen inkl.
Motorradanhänger für 6 Motorräder inkl. 6 Wippen 3500 KG 100 km/h Rampen inkl.
Motorradanhänger für 6 Motorräder inkl. 6 Wippen 3500 KG 100 km/h Rampen inkl.
Mietbedingungen:
Allgemeine Bedingungen für die Anhängervermietung:
1. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt dem Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter. Auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers entstehenden Mietausfalls.
2. Schäden am Fahrzeug Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Besondere Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er von uns übernommen wurde. Der Anhänger ist gegen Diebstahl zu sichern. Nie hecklastig beladen! Lastverteilung ca. 50 –100 kg auf die Kugelkupplung (je nach Anhänger). Zulässige Achslasten beachten. 4. Auslandsfahrten Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
5. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.
Der Fahrer muss sich den Straßen und Wetterverhältnissen bei Fahrten mit unseren Mietanhängern anpassen. Besonders bei Wetter Veränderungen muss der Fahrer sich anpassen. Bei Sturm und Schnee und besonderen Wetterverhältnissen darf der Anhänger im Straßenverkehr nicht benutzt werden.
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